Auf auf der Vollversammlung des Kita-Stadtelternrates der Stadt Chemnitz (StER) am 30.03.2017 wurde beschlossen eine/n Kandidatin/en für die Berufung im Sächsischen Landesbildungsrat (entspr. § 63 Sächs.SchulG n.F.) vorzuschlagen.
§ 63 Landesbildungsrat ... 12) ein Vertreter der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft;Entsprechend des am 11.04.2017 durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Sächsischen Schulgesetzes wird der Sächsische Bildungsrat um einen Vertreter der Liga der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und einen Vertreter für die Kindertageseinrichtungen freier Trägerschaft erweitert.
Angesichts der Erkenntnis des SMK das Bildung bereits in der Kita beginnt, fordern wir die Beteiligung von Elternvertretern und Trägern der Kindertageseinrichtungen auch auf Landesebene analog den Regelungen im Schulgesetz.
Presseerklärung 03/2017 vom 16.04.2017 "Vorschlag für den Sächsischen Landesbildungsrat beim SMK eingereicht"
Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 17.05.2017 auf die Einreichung des Kandidatenvorschlages
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